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Die ungeteilte Eigentumsgemeinschaft Edificatrice Tre Cooperative schafft dauerhafte Mietunterkünfte, die an Mitglieder vergeben werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: - Italienische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz in Italien für mindestens einen Monat 5 Jahre und mit einer stabilen Erwerbstätigkeit; - Sie oder die Mitglieder Ihrer Familieneinheit dürfen nicht das Recht besitzen, eine für Ihre Familieneinheit geeignete Unterkunft innerhalb der Provinz zu besitzen; - Das Einkommen der Familieneinheit darf das Maximum nicht überschreiten; von der Region festgelegte Obergrenze Piemont, gemäß Gesetz 457/78 und nachfolgenden Änderungen, derzeit auf 28.496,00 € festgesetzt. Wenn Einkünfte eines Arbeitnehmers zur Bildung des Familieneinkommens beitragen, werden diese nach Abzug von 514,45 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind in der Maßnahme berechnet 60 % der von den bevollmächtigten Mitgliedern zu tragenden Kosten: 1. Mitgliedschaft in der Genossenschaft;2. Zahlung eines Investmentfonds und einer Kaution (im Falle einer Freigabe rückerstattbar), deren Beträge jährlich vom Vorstand der Genossenschaft genehmigt werden;3. Monatlich fällige Beträge für die Nutzung der Unterkunft, geregelt nach regionaler Finanzierung und gesetzlichen Regelungen, zusätzlich zu den Verwaltungskosten des Gebäudes.
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